Sperrmüllsammlung, 05.06.2024

Am Mittwoch, dem 05. Juni findet im Gemeindegebiet Neuhofen die heurige Sperrmüllabfuhr statt. Dazu ist eine Anmeldung beim Gemeindeamt bis spätestens 03. Juni notwendig. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll bis spätestens 05. Juni, 07:00 Uhr an dem Platz ab, an dem sonst ihre Mülltonne zur Entleerung bereitzustellen ist. Für die Abholung des Sperrmülls fällt eine Gebühr von € 33,00. Diese Gebühr wird bei der nächsten Vorschreibung verrechnet. 

Der anfallende Sperrmüll kann auch jederzeit ohne zusätzliche Gebühr im Altstoffsammelzentrum Aurolzmünster abgegeben werden. 


Was gehört zum Sperrmüll? 

Nicht alles, was im Haushalt als Abfall anfällt, lässt sich in der Abfalltonne vorm Haus entsorgen. Manches ist zu lang, zu breit, zu groß – oder eben einfach zu sperrig.

Sperrig sind z. B.:

· Angelruten, Automöbel (ohne Airbag) u. -stoßstangen

· Lampenschirme, Liegen aus Kunststoff 

· Bilder, Bügelbretter, Bodenbeläge

· Musikinstrumente

· Dach- u. Isolierpappe, Felle

· Pinnwände, Plexiglas

· Gartenmöbel aus Kunststoff

· Platten aus Heraklith

· Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer

· Polstermöbel, Sofa, Couch, Matratzen

· Schi, Schischuhe, Snowboard, Sportartikel

· Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme

· Teppiche, Vorhänge

 

 

Aufgepasst: vieles - wie z. B. Kühlschränke, Fernseher, Waschbecken, Tapeten, Malerfolien, Estrich-Dämmstreifen, Altreifen, Hartkunststoffe oder Altholz gehören nicht zum Sperrmüll!

 

15.04.2024