Reisepass

Die Beantragung des Reisepass erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft Ried i. I. 

Erforderliche Unterlagen

Alter Reisepass vorhanden:

  • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar; sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass vorhanden")
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:

  • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:

  • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde,  Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
    •  -Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    •  -Verleihungsurkunde

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Kosten:

Reisepass: 75,90 Euro

Expresspass: 100 Euro

Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro