Info zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 NEU

schäferhund

  • Welche Unterlagen werden bei der Hundeanmeldung benötigt?
  • Welche Fristen sind einzuhalten? 

JEDER HUND IST AB DER 12. LEBENSWOCHE 

INNERHALB VON 5 TAGEN BEI DER 

HAUPTWOHNSITZGEMEINDE ANZUMELDEN


Folgende Unterlagen werden bei der Hundeanmeldung benötigt:

  • Daten des aktuellen Hundehalters sowie des vorigen Hundehalters und des anzumeldenden Hundes (Heimtierausweis).
  • Haftpflichtversicherung – Bitte gesamte Polizze auf Gemeindeamt mitnehmen!!  (jeder Hund muss mit mind. € 725.000,00 versichert sein. Wichtig: jeder weitere Hund muss in der Polizze separat mit der Versicherungssumme zusätzlich aufscheinen.)
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/).
  • Sachkundenachweis = mindestens sechsstündige Ausbildung samt Prüfung (hier finden Sie die aktuell angebotenen Kurse: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm).
  • Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über die Größe und das Gewicht des Hundes. Frist: Vorzulegen bei der Gemeinde binnen zwei Monaten ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes.
  • Bei großen Hunden (Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg): Alltagstauglichkeitsprüfung = Überprüfung des „Mensch-Hund-Gespanns“durch Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin. Frist: Vorzulegen bei Gemeinde bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes.
  • Hunde spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander) gelten als potenziell gefährliche Hunde. Sie gelten unabhängig von ihrer Widerristhöhe und ihrem Gewicht als große Hunde. Hunde spezieller Rassen benötigen die Alltauglichkeitsprüfung und müssen ab dem vollendeten 12. Lebensmonat, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt, an öffentlichen Orten, ausgenommen in eingezäunten Freilaufflächen, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden; in nicht eingezäunten Freilaufflächen gilt Maulkorbpflicht.

Kosten: 

  • Jährliche Hundeabgabe pro Hund:        € 50,00
  • Hundemarke (einmalig):                         €   4,00

Strafen:

Werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung wie Nachweise, Bestätigungen nicht vorgelegt oder kommt die Hundehalter:in den Verpflichtungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 nicht nach, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen (§21 Oö. HHG 2024). Die Höhe der Strafe beträgt zwischen € 200,00 und € 7.000,00.


Info zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 NEU

03.02.2025