EEG Neu-Strom – Strom aus Neuhofen für Neuhofener:innen

stromleitung

Immer mehr Menschen setzen auf regionale und umweltfreundliche Energieversorgung. So auch wir in Neuhofen. Seit Herbst 2024 gibt es die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (kurz: EEG) Neu-Strom. Dahinter steht die Idee, regional produzierten Strom aus Erneuerbaren Energien (in unserem Fall Sonne und Wasserkraft) auch regional zu verbrauchen. Das schafft einen Mehrwert für die Umwelt und für die Region – und alle Teilnehmer:innen profitieren auch finanziell davon.

Ab sofort können nun alle Mitglieder beim Verein EEG Neu-Strom werden und von den Vorteilen profitieren. Zugegeben, das Thema Energiegemeinschaften ist nicht ganz unkompliziert. Aber keine Sorge, wir haben Antworten auf alle Fragen…

Wie funktioniert das? Was bringt mir das und was kostet es?

Jedes Mitglied kann Strom aus der EEG beziehen und Strom an die EEG liefern. Angebot und Nachfrage bestimmen die Menge, welche über die EEG zum günstigen Preis abgerechnet werden kann. Da wir neben etlichen PV-Anlagen auch das Kleinwasserkraftwerk an der Oberach zu unseren Mitgliedern zählen dürfen, steht uns auch in den Nachtstunden Strom zur Verfügung.

Die Abrechnung übernimmt die EEG. Der Strom ist günstiger als vom Stromlieferanten, weil die EEG die Tarife selbst festsetzt. Zusätzlich spart man sich noch einen Teil der Netzgebühren (welche seit 2025 wieder stark gestiegen sind).

Zu den Tarifen:

·         Strombezug: 12 Cent pro kWh für alle

·         Stromlieferung: 10 Cent pro kWh für Private, bei gewerblichen PV-Anlagen 8,33 Cent pro kWh

·         Laufende Gebühren: keine / Sonstige Kosten: Einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von 40 Euro

·         Für jede kWh, die über die EEG abgerechnet wird, spart man noch zusätzlich knapp 5 Cent bei den Netzgebühren, die vom Netzbetreiber verrechnet werden.

Die EEG Neu-Strom ist eine Kleinunternehmerin, daher wird keine Umsatzsteuer verrechnet.

 

Wer kann an der EEG teilnehmen?

Alle Haushalte und Betriebe, deren Zählpunkte am Umspannwerk „SST Langstadl U3“ der Energie Ried dranhängen. Somit können auf jeden Fall alle Neuhofenerinnen und Neuhofener Mitglied werden. Die einzige technische Voraussetzung ist ein Smart Meter (neuer Zähler) im Zählerkasten. Im Regelfall sind keine technischen Maßnahmen erforderlich. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter und prüfen die Voraussetzungen.

Muss ich eine PV-Anlage haben, um bei der EEG dabei sein zu können?

Nein, natürlich nicht. Wir sind aktuell vermehrt auf der Suche nach Strom-Abnehmer:innen, die wir mit günstigem Strom versorgen wollen. Besitzer von PV-Anlagen sind aber natürlich genauso als neue Mitglieder willkommen.

Muss ich meinen bisherigen Stromanbieter kündigen?

Nein, da die EEG keine 100%ige Versorgung mit Strom garantieren kann, ist weiterhin ein Stromlieferant notwendig. Es sind keinerlei Veränderungen beim aktuellen Stromliefervertrag notwendig.

Ich liefere meinen Überschuss-Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage an die OeMAG, an die Energie Ried, etc. – muss ich hier den Vertrag kündigen?

Nein, auch hier gilt, dass die EEG nicht 100%ig garantieren kann, dass sämtliche überschüssige Strommengen übernommen werden können. Auch diese Verträge laufen wie gehabt weiter.

Wie wird abgerechnet?

Einmal pro Quartal wird der Stromverkauf und -einkauf abgerechnet und die Rechnung bzw. Gutschrift an die Mitglieder übermittelt. Die Rechnungen werden per Bankeinzug eingehoben.

Wie kann ich Mitglied werden? Wo kann ich mich genauer informieren, wenn ich noch Fragen habe?

Als erste Anlaufstelle steht der Obmann des Vereins, Wolfgang J. Gruber, mit Rat und Tat zur Verfügung – entweder telefonisch: 0664 / 46 33 671 oder per eMail: woifi@maxlbaun.at

Bei der Service-Stelle im Gemeindeamt liegen die notwendigen Informationen inkl. Beitrittserklärung auf und können zu den Amtsstunden abgeholt werden.

Verein EEG Neu-Strom / Erneuerbare Energiegemeinschaft, Sitz: Niederbrunn 10, 4912 

Neuhofen/I.Obmann: Wolfgang J. Gruber


Beitrittserklärung EEG Neu-Strom

EEG Neu-Strom Vereins-Statuten

Allgemeine Geschäftsbedingungen EEG Neu-Strom

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21.03.2025