Einkaufsberechtigung Sozialmarkt Ried, G'SCHÄFTL

Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs von Handelsketten, Groß- und Regionalmärkten, Industriebetrieben, Landwirten und privaten Unterstützern werden zu sehr günstigen Preisen an Menschen mit geringem Einkommen verkauft. Alkohol und Zigaretten werden nicht angeboten.

Wer darf einkaufen?
Monatsnettoeinkommen (ohne Berücksichtigung von Familienbeihilfen, Pflegegeld, Sonderzahlungen...) 

  • Einpersonenhaushalt: bis 1100 €
  • Zweipersonenhaushalt: bis 1600 €
  • Weitere Erwachsene: bis 350 €
  • Weiteres Kind: bis 250 €

Wie erhalte ich eine Einkaufsberechtigung? 

Am Gemeindeamt oder zum Büro der Caritas "Sozialberatung" in der Riedholzstraße 15a im Franziskushaus (07752/81198)

Nehmen Sie Ihre Haushaltsbestätigung, Ihren Pensionsnachweis, Ihren Sozialhilfebescheid, Ihre Bezugsbestätigung vom Arbeitslosengeld usw. mit und lassen Sie sich die Bezugsberechtigung bestätigen.

Anschließend kommen Sie zum Sozialmarkt und nehmen diese Bestätigung, ein Passfoto, Ihre E-Card und einen Lichtbildausweis mit.

Pro Familie wird ein Einkaufsausweis ausgestellt. Der Einkaufsausweis ist ein Jahr gültig. Mit dem Einkaufsausweis können Sie 3x in der Woche einkaufen.

G'SCHÄFTL Sozialmarkt
Rieder Sozial Verein (RSV)
Bahnhofstraße 36, 4910 Ried i.I.
Tel.: 07752/811 98 od. 0676/87 762 312
Fax: 07752/219 79
Mail: sozialmarkt-ried@inext.at

Zuständig

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